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Über Rechtsanwalt & Notar Martin Kurz
Die KANZLEI IM BAHNHOF befindet sich im rechten Teil des Göttinger Bahnhofs. Die Schwerpunkte liegen im Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Maklerrecht sowie Arbeitsrecht.Fachgebiete
Mietrecht
Ob gewerbliches Mietrecht oder Wohnraummietrecht, ob Vermieter oder Mieter: Hier sind Sie stets an der richtigen Adresse und werden kompetent und effektiv beraten und vertreten. In allen Sparten des Mietrechts verfügt Rechtsanwalt Martin Kurz über langjährige Erfahrungen materiell wie prozessual, z.B.:
- Räumungsklagen
- Zahlungsverzug
- Schönheitsreparaturen
- Instandsetzung
- Modernisierung
- Einstweiliger Rechtsschutz
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentumsrecht (besser gesagt Teileigentums- und Wohnungseigentumsrecht) bietet Konfliktstoff ohne Ende.
Will der Sondereigentümer sein Objekt nicht nur als Kapitalanlage nutzen sondern langfristig selbst zu Wohn- oder sonstigen Zwecken nutzen, haben friedenstiftende Maßnahmen einen hohen Stellenwert. Wenn es sein muss, streite ich hier auch gern für Sie und übernehme in diesem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt z.B. Folgendes:
- Prüfung der Jahresabrechnung
- Beschlussanfechtungen
- Bauliche Veränderungen
- Rückbau
- und vieles mehr...
Maklerrecht
... erfordert generell strukturelles Verständnis. Im Bereich der Wohnungsvermittlung hat der Gesetzgeber zudem enorme Anforderungen an die erfolgreiche Geltendmachung von Maklerhonorar aufgestellt.
- Geltendmachung oder Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen
- Probleme beim Auftreten mehrerer Makler
- Maklerklauseln in notariellen Verträgen
- Wohnungsvermittlungsgesetz
Baurecht
Soweit hier das Baurecht beworben wird, geht es um das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht ist eine Materie, die dem öffentlichen Recht, dem Verwaltungsrecht zuzuordnen ist.
Baurecht meint hier im Wesentlichen den Bauprozess, also wie der Handwerker, der üblicherweise entweder einen BGB-Werkvertrag oder durch Inbezugnahme einen VOB/B-Vertrag mit dem Bauherrn geschlossen hat, schnell an seine berechtigte Forderung, an sein Geld kommt.
Arbeitsrecht
Grundlagen zum Kündigungsschutzrecht
Wird der Arbeitsplatz gekündigt, muss der Arbeitnehmer spätestens drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben. Andernfalls gilt die Kündigung als wirksam (§§ 4, 7 KSchG). In dem Kündigungsschutzverfahren wird geprüft, ob die Kündigung den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder unwirksam ist. Etwaige Unwirksamkeitsgründe müssen dabei aber vom Arbeitnehmer vorgetragen werden. Ein rechtlicher Beistand im Kündigungsschutzverfahren ist daher dringend geboten.
Für den Arbeitgeber ist es ebenfalls wichtig, sich bereits im Vorfeld, noch vor dem Ausspruch der Kündigung, rechtlich beraten zu lassen.
Wer aus dem Bauch heraus vorschnell und unbedacht kündigt, wird sein Ziel nicht erreichen. Wer sich nicht auskennt und auf eigene Faust agiert, wird schnell den Schmerz des Annahmeverzugslohns zu spüren bekommen.