Dr. Gottschalk · Hienstorfer · Schlepper Rechtsanwälte und Notare

Lütjenstr. 12, 24534 Neumünster
Telefon 04321 41777

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Über Dr. Gottschalk · Hienstorfer · Schlepper

Notar, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Arbeitsrecht, Bank + Kapitalmarktrecht, Verkehrsrecht

Die Anwälte

Dr. Michael Gottschalk

Herr Dr. Michael Gottschalk, Rechtsanwalt und Notar, ist seit 1992 in unserer Kanzlei tätig.
Geboren im Jahre 1955 zog er nach Abschluss seines juristischen Studiums an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Promotion und Beendigung seines Referendariats nach Neumünster, wo er sich im Jahre 1986, zunächst nebenberuflich, als Rechtsanwalt selbständig machte.
Herr Dr. Gottschalk ist im Wesentlichen im Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere im Bankrecht tätig. Hier hat er durch seine langjährige Tätigkeit besondere Kenntnisse und Qualifikationen erworben. Auch ist Dr. Gottschalk als Dozent im Bereich des Bankrechts tätig.
Im Jahre 2008 hat er die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ erworben. Herr Dr. Gottschalk ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses „Bank- und Kapitalmarktrecht“ bei der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ des Deutschen Anwaltvereins.
Weitere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte stellen das private Baurecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht, ferner das Mietrecht und das Haftpflichtrecht dar.

Gerd-Rainer Hienstorfer

Herr Rechtsanwalt und Notar Gerd-Rainer Hienstorfer wurde 1948 in Neumünster geboren und studierte nach dem Abitur an der Phillips-Universität in Marburg /Lahn.  Seine Referendariatszeit machte er in Schleswig-Holstein. Er wurde 1977 Rechtsanwalt und schon 1979 zum Notar ernannt.

Von 1986 bis 1988 spezialisierte Herr Rechtsanwalt und Notar Hienstorfer sich durch eine private Ausbildung im amerikanischen Börsen- und Bankenwesen, zeitgleich mit begleitenden Aufgaben, die er für die Investmentbank Prudential-Bache Securities Inc., Repräsentanz Düsseldorf, übernahm. Er erwarb die Börsenhandelslizenz für die New York Stock Exchange (Wall Street) und die Warenterminbörse in Chicago.
Seine erworbenen Kenntnisse stellte er von 1988 - 1992 in die Dienste der Investmentbank Merrill Lynch International bzw. später auch Private Banking Group, wo er zum Financial Consultant ernannt und wegen besonderer Verdienste in den "Falcons Club" aufgenommen wurde.
1992 folgte Herr Rechtsanwalt und Notar Hienstorfer einem Ruf des Bundesjustizministeriums und ließ sich zur Hilfe beim Aufbau neuer Behördenstrukturen – Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen – für drei Jahre bis 1995 nach Gadebusch/Mecklenburg versetzen.

Ebenso 1992 gründete er gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Gottschalk unsere Kanzlei.

Herr Rechtsanwalt Hienstorfer ist in seiner beruflichen Stellung als Notar schwerpunktmäßig mit dem Immobilienrecht, also Grundstücksrecht und Wohnungseigentumsrecht befasst, was in der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen seinen Ausdruck findet.  Aufgrund seiner in den neuen Bundesländern entstandenen beruflichen Kontakte wird er diesbezüglich auch heute noch häufig als Vertragsnotar bei Immobilienfragen in den neuen Bundesländern gewählt.  Da er geschäftsmäßig auch in Englisch korrespondiert, wurde er bis zur Einführung der Unternehmensgesellschaft bevorzugt auch als Gründungsnotar von Limited-Gesellschaften beauftragt.

Björn Schlepper

Herr Rechtsanwalt Björn Schlepper, Jahrgang 1962, hat studiert an den Universitäten Osnabrück und Bonn. Bereits während des Referendariats arbeitete Herr Rechtsanwalt Schlepper in einer alteingesessenen Kanzlei in Oldenburg (Niedersachsen) und sammelte dort erste Berufserfahrungen. Nach dem 1994 abgelegten zweiten juristischen Staatsexamen arbeitete er drei Jahre in einer renommierten Kanzlei in der Innenstadt Hamburgs. Seit 1997 ist Herr Rechtsanwalt Schlepper als Rechtsanwalt in Neumünster tätig, zunächst als Sozius in der Kanzlei Dr. Peter Paulsen und Björn Schlepper und anschließend bis Februar 2010 in der Sozietät Bartling und Schlepper. Seit dem 1. März 2010 arbeitet Herr Rechtsanwalt Schlepper mit den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Michael Gottschalk und Gerd-Rainer Hienstorfer zusammen.
Rechtsanwalt Schlepper spricht auch bedingt durch mehrere zum Teil längere Auslandsaufenthalte in den USA, Australien und Neuseeland (u. a. anwaltliche Tätigkeit in Sydney) verhandlungssicheres Englisch.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Schlepper sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Gestaltung, dem Abschluss oder der Aufhebung von Arbeitsverträgen, Fragen zur Vergütung und Urlaubsansprüchen, Befristungen und allen weiteren arbeitsrechtlichen Problemkreisen.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Schlepper bei der Geltendmachung und auch Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen,
Verkehrsstrafsachen, wie zum Beispiel Fälle der Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Verkehrsunfallflucht und andere Verkehrsstraftaten. Vom
verkehrsrechtlichen Bereich umfasst sind auch sämtliche Ordnungswidrigkeiten.
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Handels- und Gesellschaftsrecht, zum Beispiel die Beratung bei der Wahl der richtigen Rechtsnorm bei beabsichtigter Gesellschaftsgründung und allen weiteren damit verbundenen Fragen. Gleiches gilt für Gesellschafterwechsel, Auflösungen, Liquidationen sowie Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern.

Seit dem 01. März 2010 kooperieren wir mit Frau Rechtsanwältin Charlotte Buchholtz, Bahnhofstraße 58, Bordesholm.
Frau Buchholtz ist auch Fachanwältin für Familienrecht. http://www.anwalt.de/buchholtz

Schwerpunkte:


Die langjährige Berufserfahrung der Rechtsanwälte Dr. Michael Gottschalk, Gerd-Rainer Hienstorfer und Björn Schlepper erlaubt es uns, nahezu sämtliche an uns herangetragenen Mandate übernehmen zu können.
Im Rahmen der Berufstätigkeit haben sich allerdings besondere Schwerpunkttätigkeiten und Spezialgebiete der Anwälte herausgebildet, die wir hier vorstellen und erklären möchten:

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Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beim Abschluß, der Gestaltung und der Beendigung von Arbeitsverträgen.
Insbesondere im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder bereits vorgenommenen Kündigung von Arbeitsverträgen ist regelmäßig die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung erforderlich. Sowohl die Klagerhebung vor dem Arbeitsgericht als auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus einer Klage ist zwar auch ohne Rechtsbeistand zulässig, aber regelmäßig nicht zu empfehlen.
 
Ihre Ansprechpartner für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk
Herr Rechtsanwalt Schlepper

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Bankrecht
Zum Bankrecht gehören insbesondere Beratungen und notfalls Prozeßvertretungen zu Fragen um Darlehen und Kredite, Sicherheiten, wie zum Beispiel Bürgschaften, Grundschulden, Abtretungen usw., ferner zu Wertpapiergeschäften, sei es mit Aktien, Investmentfonds oder Anleihen, sonstige Anlagen und Anlageberatung. Ferner gehören hierzu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Wir vertreten sowohl Bankkunden als auch Banken. Sollten Interessenkollisionen bestehen, wird darauf bereits so rechtzeitig hingewiesen, dass es zu einer Mandatsübernahme nicht kommt.

Tätigkeitschwerpunkt in diesem Zusammenhang sind derzeit Fragen im Zusammenhang mit der Anlageberaterhaftung, d. h. der Haftung von Banken und sonstigen Finanzdienstleistern für tatsächlich oder angeblich schlechte Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wertpapieren.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk

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Privates Baurecht
Beim privaten Baurecht geht es um die rechtlichen Verhältnisse zwischen einem oder mehreren Bauherren und dem Bauunternehmer. Hauptstreitpunkte sind regelmäßig tatsächliche oder angebliche Mängel des erstellen Bauwerks, berechtigte oder unberechtigte Minderungen der ursprünglich vereinbarten Vergütung.
Gegenstand der Beratung bzw. Vertretung ist für den Bauherrn die Geltendmachung von Ansprüchen wegen berechtigter Mängel, für den Bauunternehmer die Abwehr unberechtigter Einbehalte und Mängelrügen.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk 

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Familienrecht
Auch das Leben in der Familie ist durch Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Während bei intakten Familien Rechtsfragen beim Zusammenleben nur eine geringe Rolle einnehmen, ändert sich dies schlagartig in der Krise.
Nun muss geklärt werden, wer, wem, wann, in welcher Höhe und welcher Form Unterhalt schuldet, wem das Sorgerecht oder Umgangsrecht der Kinder zusteht und wann und wie dies genutzt werden soll. Letzten Endes sind Fragen von Scheidung und Scheidungsfolgesachen zu regeln, insbesondere sind die dem Kindeswohl entsprechenden Regelungen über die elterliche Sorge der Kinder zu regeln und eine Vermögensauseinandersetzung herbeizuführen. Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt muss häufig auch Emotionen glätten, damit überhaupt erst einmal der Weg für weitestgehend einvernehmliche und sachgerechte Problemlösungen gefunden werden können.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Hienstorfer
In Kooperation:
Rechtsanwältin Charlotte Buchholtz, Bordesholm Fachanwältin für Familienrecht.

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Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht geht es um die Gründung von Handelsgesellschaften und die Beratung dazu, welche Rechtsform in der jeweiligen Situation die richtige ist. Sodann beraten wir über die günstige Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die Vorbereitung und Formulierung von Gesellschafterbeschlüssen im Zusammenhang mit einem Gesellschafterwechsel, der Auflösung der Gesellschaft und der Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern bzw. zwischen der Gesellschaft und einzelnen Gesellschaftern.
Gegenstand von Beratungen in diesem Zusammenhang sind insbesondere auch Fragen einer möglichen Haftung von Gesellschaftern gegenüber der Gesellschaft oder Dritten.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk
Herr Rechtsanwalt Schlepper

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Haftpflichtrecht
Wer schuldhaft einer anderen Person Schaden zufügt, muß dieser den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.

Diese im Grundsatz einleuchtende und allseits akzeptierte Rechtsfolge kann in der Praxis häufig nur mit Schwierigkeiten zum Tragen kommen.
Zum einen geht es um die Frage, ob der Verursacher tatsächlich "schuldhaft", d. h. vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Zum anderen sind Fragen von Mitverschulden und Haftung Dritter zu berücksichtigen und schließlich ist oftmals die Frage, wie hoch ein Schaden ist und wer in welchem Umfange für den Eintritt dieses Schadens gerade zu stehen hat, nur unter großen Schwierigkeiten zu klären. Häufig müssen letzten Endes Sachverständige und Gutachter im Zusammenwirken mit einem anwaltlichen Interessenvertreter die Schadensursache und die Schadenshöhe klären. Berechtigte Ansprüche werden bei dem Verursacher und ggf. bei seiner Haftpflichtversicherung geltend gemacht, unberechtigte Ansprüche Dritter für den Schadenverursacher und seine Haftpflichtversicherung abgewehrt.

Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk
Herr Rechtsanwalt Schlepper

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Immobilienrecht
Beim Immobilienrecht geht es um Fragen über die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über oder Belastung einer Immobilie, insbesondere aber um die Übertragung einer Immobilie durch Verkauf, Schenkung oder im Erbfall. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang das Immobilienkaufrecht, welches grundsätzlich Gegenstand notarieller Tätigkeit ist, ferner Gewährleistungsrechte bei Privat- oder Gewerbeimmobilien, Fragen von Grundbuchbelastungen jeder Art, z. B. durch Grundschulden, Wohnrechte und Nießbrauch.
 
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Hienstorfer

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Mietrecht
Bei Rechtsfragen zum Mietrecht geht es zumeist um die Klärung von Problemen im Verhältnis
zwischen Vermieter und Mieter. Häufig sind Fragen im Hinblick auf die Berechtigung zur Mietminderung
zu klären. Die Frage, ob und welche Schönheitsreparaturen geschuldet sind, ob eine ordentliche oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt oder eine ausgesprochene Kündigung wirksam ist stellt sich oft. Zu klären sind ferner Fragen im Zusammenhang mit Heiz- und Nebenkostenabrechnungen sowie mit dem Auszug des Mieters.
Beim Auszug des Mieters bestehen vielfach Differenzen über die Erforderlichkeit und die Art der Ausführung von Schönheitsreparaturen.
Im Rahmen eines mietrechtlichen Mandates müssen auch Spannungen geschlichtet werden, die durch das Zusammenwohnen mehrerer Mieter entstehen können.

Ihre Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk
Herr Rechtsanwalt Schlepper

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Verkehrsrecht
Hier geht es zum einen um die Verteidigung gegen unberechtigte Bußgeldbescheide sowie in Verkehrsstrafsachen, z. B. um das Fahren unter Alkoholeinfluß, die Nötigung durch zu dichtes Auffahren usw.
Ferner gehört zum Verkehrsrecht die Abwicklung von Verkehrsunfällen, d. h. die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter oder die Geltendmachung berechtigter Ansprüche gegen den Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung.
Gerade Verkehrsteilnehmer, die ohne eigenes Verschulden in Verkehrsunfälle verwickelt werden, sind gut beraten, einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche einzuschalten. Zum einen übernimmt der Unfallverursacher bzw. sein Haftpflichtversicherer die Kosten der anwaltlichen Vertretung. Zum anderen weiß der "normale" Unfallgeschädigte gar nicht in vollem Umfange, welche Ansprüche ihm überhaupt zustehen. Zwar versuchen insbesondere Versicherer den Geschädigten einzureden, die Schadenregulierung erfolge auch ohne die Einschaltung von Anwälten anstandslos. Sie weisen jedoch den Geschädigten gleichwohl nicht auf alle denkbaren Ansprüche hin, so dass diese häufig aus Unkenntnis nicht geltend gemacht werden.
Nicht selten besteht auch Streit über die Haftungsfrage. Hier ist die Inanspruchnahme von Rechtsrat praktisch unverzichtbar, um nicht Gefahr zu laufen, zu Unrecht in die Haftung genommen zu werden.

Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht:
Herr Rechtsanwalt Hienstorfer
Herr Rechtsanwalt Schlepper

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Vertragsrecht
Die Gestaltung von Verträgen ist häufig schwierig. Dabei sollen Verträge systematisch aufgebaut, logisch gegliedert sein und klare und vollständige Vereinbarungen enthalten. Ein guter Vertrag regelt alles, was die Vertragsparteien geregelt haben müssen und gibt im Falle von Streitigkeiten über die wechselseitigen Vertragspflichten klare Regelungen vor.
Die Gestaltung von Verträgen ist sowohl Gegenstand notarieller Tätigkeit als auch Gegenstand anwaltlicher Beratung.

Ihre Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Herr Rechtsanwalt Dr. Gottschalk
Herr Rechtsanwalt Hienstorfer
Herr Rechtsanwalt Schlepper

Über die Kanzlei

Die Kanzlei hat sich seit der Gründung im Jahr 1992 kontinuierlich entwickelt und stellt mittlerweile eine der größten Rechtsanwaltskanzleien in der Stadt Neumünster dar.
Die Rechtsanwälte und Notare und ihre Mitarbeiterinnen betreuen unsere Mandanten durch Beratung und Vertretung in allen streitigen Rechtsangelegenheiten sowie im Notariat.

Unser Kanzleiteam wird ständig durch mehrere Auszubildende zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten unterstützt.
Die Kanzleiräume befinden sich auf zwei Etagen des Büro- und Geschäftshauses Lütjenstraße 12 in der zentralen Fußgängerzone im Herzen Neumünsters.

Wir sind überwiegend zivil- und wirtschaftsrechtlich tätig. Zu unseren Mandanten gehören neben Einzelpersonen auch in erheblichem Umfang gewerbliche, zumeist mittelständische Unternehmen, zum Beispiel aus den Branchen Banken, Versicherungen, Wohnungswirtschaft, Photokunst, Baumarkt, Autohandel und KFZ-Werkstatt, ferner selbständige Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Architekten und Unternehmensberater.

Die ständige Fort- und Weiterbildung der Anwälte erlaubt es uns, im Rahmen unserer Ausrichtung nahezu sämtliche an uns herangetragenen Mandate übernehmen zu können, wobei sich die Rechtsanwälte jeweils auf besonderen Gebieten spezialisiert haben.
 

 



Branchen von Dr. Gottschalk · Hienstorfer · Schlepper

Notare, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Rechtsanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsberater
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