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Über AS Immobilien International Kilic
Immobilien, Immobilienmakler, Immobilienmanagement, Immobilienvermittlung, Auslandimmobilien, Eigentumswohnungen , Grundstücke, Kapitalanlagen, Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Villa, Wohnungen, HäuserLeistungen
Guten Tag, Sie haben eine Immobilie zum bestmöglichen Preis zu verkaufen oder zu vermieten?
Achtung Mieter..!, Warnung vor Immobilien-Betrügern!
Bei dem betreffenden Angebot handelt es sich entweder um eine falsche Anzeige mit frei erfundenen Objektinformationenoderum die Abbildung eines realen Objektes eines seriösen Anbieters, versehen mit den Kontaktdaten des Betrügers. In diesem Fall wurden die Objektinformationen, Bilder und Texte vom tatsächlichen Anbieter rechtswidrig kopiert. Sie erkennen den Betrug daran, dass Sie vom vermeintlichen Anbieter eine E-Mail erhalten (meist in englischer Sprache), in der Ihnen mitgeteilt wird, dass der Vermieter nicht in Deutschland ist und Ihnen deshalb keine Besichtigung ermöglichen kann. Zusätzlich bittet er Sie deshalb um eine Zahlung per Vorkasse. Nach deren Eingang sollen Sie dann angeblich die Schlüssel erhalten, um die Wohnung besichtigen zu können.ACHTUNG! Aufgrund der uns vorliegenden Erkenntnisse empfehlen wir Ihnen dringend, den Kontakt zu diesem Anbieter abzubrechen und keine Zahlung zu leisten.Wir hoffen, dass wir mit unseren Informationen Ihnen helfen konnten und in diesem Sinne sagen wir bis bald.Mit besten Wünschen, herzlichen DankOrhan Kilic (Immobilienmakler-IHK)
“Mülheims umtriebigster Immobilienmakler”
Neues Produkt
Makler-Allein-Auftrag
also.., gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Maklerunternehmen einen Makler-Allein-Auftrag erteilt, damit verpflichtet er den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu diesen Aktivitäten zähle insbesondere auch, dass der Makler auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichte der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stelle bei einem Makler-Allein-Auftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
Anders ist es beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichte einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben, warum auch, kostet alles viel Geld und viel Zeit! Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen häufig geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, laufe der mögliche Käufer Gefahr, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen, deswegen wird doch nicht verkauft. Zudem bestehe auch die große Gefahr, dass eine von mehreren Seiten (Maklern) angebotene Immobilie „zu Tode angeboten“ werden kann.
„Alle Erfahrungen zeigen, dass eine Immobilie, die zu oft und von zu vielen gleichzeitig angeboten wird, oftmals unverkäuflich wird“ Nur beim Makler-Allein-Auftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten. Denn auch hier gilt: „zu viele Köche verderben den Brei.“AS Immobilien empfiehlt jedem Eigentümer einer Immobilie den Abschluss eines schriftlichen Verkaufsauftrages mit dem beauftragten Immobilienmakler. Somit später alle Absprachen zwischen Eigentümer und Kunde belegt und bei Bedarf auch bewiesen werden können, sollte jeder Verkäufer auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. In dem schriftlichen Vertrag werden auch die Daten des Eigentümers, des Immobilienmaklers und vor allem des Immobilienobjekts ausführlich festgehaltenin diesem Sinne sage ich herzlichen Dank und viele Grüße
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V o r s i c h t !., Immobilien durch Zwangsversteigerung
Einige, besser gesagt, viele Menschen denken, dass wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung ersteigern, machen Sie Schnäppchen. Von wegen. Meistens wird von einer Traumimmobilie eine Alptraumimmobilie. Überwiegend ist es so, das im Objekt noch der Schuldner wohnt und Sie können die Immobilie nicht besichtigen. Natürlich kann auch der Gutachter die Immobilie nicht besichtigen. Die so genannten SCHNÄPPCHEN-Jäger bieten sich bei Versteigerung zum Tode. Öfters sind vom Schuldner paar Bekannte sowie Verwandte dabei, die die Preise nach oben betreiben. Sagen wir mal so: Sie haben den Zuschlag bekommen und haben damit eine Immobilie ersteigert, so haben Sie auch die Immobilie mit allen Rechten und Pflichten mit übernommen. Achtung! Eventuell auch die gesamten bestehenden Kosten z. B. Sie haben ein Haus ersteigert, dessen Straße vor einem Jahr neu gemacht wurde, so kann auch die Rechnung noch einige Jahre später kommen und Sie müssen diese bezahlen. Noch schlimmer ist: Sie möchten auch gern schnell selber einziehen, wenn das Objekt bereits frei ist. Ist doch kein Problem. Vorsicht! Vorsicht! Ganz schwierig kann es werden, wenn entweder noch der Schuldner selbst oder auch der Mieter in Ihrem neuen Objekt wohnt und nicht auszieht. In diesem Fall, sind Sie berechtigt, sofort einen Gerichts-Vollzieher mit der Zwangsräumung zu beauftragen.Dann herzlichen Glückwunsch!!!!!! Eine Zwangsräumung ist sehr teuer und dauert, daher ist es günstiger, dem Schuldner oder Mieter an seinem Umzug oder an der Renovierung seiner neuen Wohnung zur Beteiligung dazu noch etwas Geld anbieten, wenn er bis zum X-ten ausgezogen ist. Unser-Tipp: Wo in der heutigen Zeit die Immobilien auf dem freien Markt sowieso günstig sind, sollten Sie besser das Objekt vorher anschauen bzw. besichtigen, um zu wissen was Sie kaufen. Dabei ist am aller wichtigsten die Vereinbarungen auf dem Kaufvertrag mitzubringen und die ganze Arbeit an den Notar zu überlassen, damit Ihre Traumimmobilie nicht zur Alptraumimmobilie wird. Bis auf ein neues Thema, mit besten Wünschen und herzlichen Grüßen IhrOrhan Kilic Immobilienmakler (IHK)
Mülheims umtriebigster Immobilienmakler