Kurzinfo:
Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt für Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen zum Erb- und Familienrecht
Mit Ehrgeiz und Engagement setze ich mich für die Belange meiner Mandanten ein und biete eine gründliche Beratung, stets auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Als Fachanwalt für Familienrecht liegen meine Schwerpunkte unter anderem in der Beratung und Vertretung bei Scheidungen (ob streitig, einvernehmlich oder auch mit nur einem Anwalt), der effizienten Durchführung des Versorgungsausgleichs, der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, sowie in der Durchsetzung und Abwehr von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen. Auch Angelegenheiten der elterlichen Sorge sowie der Regelung des Umgangs für minderjährige Kinder gehören zu meinem Fachgebiet.
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