Kronenpflege
Bei der Kronenpflege werden tote, absterbende und sich reibende Äste abgeschnitten. Fehlentwicklungen in der Krone (Zwiesel (Baumgabelungen), Reiteration (Wiederholungen)) sollen verhindert werden. Auf die Einhaltung des Lichtraumprofils bei Straßenbäumen ist zu achten.
Spezialfällungen
Bei den Spezialfällungen werden Bäume mit Hilfe von Seilklettertechnik, Hubsteiger oder Kran kontrolliert gefällt. Dadurch werden Folge-Schäden vermindert oder ausgeschlossen.
Baumkontrolle
Die Baumkontrolle ist eine Sichtkontrolle von Bäumen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht
Artenschutzrechtliche Prüfungen
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Projekte fordert das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 und § 45 BNatSchG) eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), um die Vorgaben des besonderen Artenschutzes einzuhalten.
Unser Team
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