Seit dem 2. Januar 2002 ist die Berufsbezeichnung Podologe durch das Podologengesetz geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige - oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung und ein erfolgreiche abgelegtes Staatsexamen nachweisen kann. Der geschützte medizinische Fachberuf, der in der Ausbildung die Bereiche der inneren Medizin, Orthopädie, Dermatologie und Mikrobiologie abdeckt, ist in seinem Handlungsfeld berechtigt, sowohl kosmetische als auch medizinische Behandlungen durchzuführen. Krankenkassenzulassung: Meine Praxis ist von allen Krankenkassen Deutschlands zugelassen. Jeden Mittwoch führe ich Hausbesuche durch.
Wir sind mittendrin. Im Herzen der Gütersloher City. Gut erreichbar mit dem Auto und mit dem Bus. Direkt vor der Tür haben wir die Bushaltestelle “Dreiecksplatz”. Selbstverständlich ist der Zugang zu unserem Ladengeschäft barrierefrei. Unser kompetentes Team empfängt Sie in angenehmer Atmosphäre, um Sie umfänglich zu beraten. Mit Ihnen gemeinsam finden wir in unserem vielfältigen Sortiment das für Sie optimale Produkt oder die optimale Dienstleistung.Ihre Situationen erlaubt es Ihnen nicht, den Weg zu uns auf sich zu nehmen? Auch dann sind wir für Sie da, kommen zu Ihnen und beraten Sie vor Ort oder bringen Ihnen Ihre benötigten Produkte. Schnell wie der Blitz.
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