Wir bitten höflichst um Ihr Verständnis, dass auch unser Geschäftsbetrieb zu Ihrem und unserem Schutz bis auf Weiteres anlässlich der Covid-19-Pandemie erheblich eingeschränkt werden muss.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist der Zutritt zum Notariat nur noch unter der Einhaltung der 3 G-Regel, d.h. geimpft, genesen oder getestet, möglich.
Grundsätzlich sollte das Notarbüro nur betreten werden, wenn Ihre Anwesenheit zu einem konkret vereinbarten Termin – namentlich zu einer Beurkundung – notwendig ist. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Vermittler und Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) können dabei zugelassen werden, insofern das Abstandsgebot eingehalten werden kann - Beurkundungsraum 1. OG auf maximal 5 Personen begrenzt (nicht barrierefrei), Beurkundungsraum EG auf 2 Personen begrenzt.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Maske während Ihres gesamten Aufenthaltes im Notariat, also auch während der Dauer einer Beurkundung - ordnungsgemäß, d.h. auch die Nase abdeckend - zu t
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