Branchen:
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt
Kurzinfo:
Die Kanzlei wurde 1985 von Herrn Johannes Koch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht i.R., gegründet. Wir verstehen uns als ein Team von Spezialisten, die arbeitsteilig zusammenarbeiten. Uns ist bewußt, dass wir Dienstleister sind. Deswegen stellen wir Ihnen jeweils einen persönlichen Ansprechpartner für all Ihre Fragen und Wünsche zur Verfügung.
Sie dürfen hohe Anforderungen an uns stellen. Wir arbeiten qualitätsbewusst.
Dies heißt für uns:
- Wir erarbeiten für Sie optimale, maßgeschneiderte Lösungen.
- Wir arbeiten klar heraus, was möglich ist und verfolgen das gesetzte Ziel konsequent.
- Wir verstehen uns nicht als rechtliche Bedenkenträger, sondern zeigen rechtliche, praktisch umsetzbare,
Gestaltungsmöglichkeiten auf.
- Wir arbeiten kostenbewußt.
- Wir klären von Anfang an gründlich Ihren Lebenssachverhalt.
- Wir bilden uns stetig fort und verwenden selbstverständlich aktuellste Literatur sowie juristische Internetmedien (juris, beck)...
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