Wir bieten Pflegeberatung nach §37.3 (Gesetzlich verpflichtend für Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, welche Pflegegeld beziehen) und §7 SGB XI (freiwillig) an, sowie häusliche Pflegeschulungen. Wir helfen Ihnen, wo Sie Hilfe benötigen. Sei es bei Anträge für die Pflegekasse oder in Bezug auf Schulungen, die Ihnen die Pflege ihrer Liebsten vereinfacht.
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