Benötigen Sie eine neutrale Bewertung Ihrer Immobilie für:
* Kauf- oder Verkaufsverhandlungen?
* Erbauseinandersetzungen?
* Scheidung?
* Rückführung der Immobilie von Geschäfts- in Privatvermögen?
* Marktwertgutachten für: Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe, Industriebetriebe?
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