Branchen:
Rechtsanwalt
Kurzinfo:
Von Anfang an entwickelte sich als Praxisschwerpunkt die Vertretung in Strafrechts- und Ordnungswidrigkeitsfällen. Weitere Schwerpunkte waren Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht.
Seit dem Jahr 1991 wurde darüber hinaus eine Spezialisierung auf weitere Rechtsgebiete (Einzelheiten sind der Seite "Rechtsgebiete" zu entnehmen) entwickelt. Diese Spezialisierung, die einer immer komplizierteren Rechtswirklichkeit Rechnung trägt, halten wir zum Nutzen unserer Mandanten für zwingend erforderlich. Ungeachtet der gebildeten Schwerpunkte werden von uns die kompliziertesten Rechtsfragen fachübergreifend im Team gelöst. So gewährleisten wir eine allumfassende Beratung und Vertretung unserer Mandanten, die unserer Philosophie zum Erfolg verhilft:
Nur zufriedene Mandanten empfehlen uns weiter.
Eine Gesetzesänderung im Jahre 2002 ermöglicht es uns, unsere Mandanten persönlich vor allen Amts-, Familien- und Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland zu vertreten.
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