Kurzinfo:
Die Rechtsanwälte der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in Berlin beraten und vertreten ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte bei
- Kündigungsschutzverfahren
- Aufhebungsverträgen und
- Interessenausgleich- oder Sozialplanverhandlungen.
Nicht nur dank unserer besonderen Spezialisierung, der Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren und regelmäßigen Fortbildungen erzielen wir für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis. Wir kennen darüber hinaus sowohl die größten Arbeitgeber als auch alle Arbeitsgerichte im Großraum Berlin und können deren Verhalten einschätzen. Es ist unser täglicher Anspruch, die erfolgreichsten Kündigungsschutzverfahren und Sozialplanverhandlungen für unsere Mandanten zu führen.
Nach Zugang einer Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Klage einreichen – ansonsten wird die Kündigung wirksam! Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie auf keinen Fall sofort unterschreiben, sondern vorher von uns prüfen lassen.
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