Branchen:
Wirtschaftsprüfer
Kurzinfo:
Mitglieder sind Agrargenossenschaften
Die Tätigkeit betrifft alle Bereiche der Agargenossenschaften, vorrangig im Bereich des Rechnungswesen, Beratung der Mitlgiedergenossenschaften in sonstige Fragen aus dem Genossenschaftsrecht, steuerliche Betreuung.
Genossenschaftliche Pflichtprüfung nach § 53 Abs. 1 und § 53 Abs. 2 GenG, freiwillige Prüfungen entsprechend § 53 Abs. 2 GenG, Beratung und Gutachten zu Gründung, Umwandlung und Liquidation von Genossenschaften
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