Willkommen im Bestattungshaus Weber.
Bei einem Trauerfall sind zahlreiche Entscheidungen zu treffen und viele Dinge zu bedenken.
Als erstes ist ein Arzt zu verständigen. Der Arzt führt die Leichenschau (Totenschau) durch und stellt den Totenschein aus. Bei Eintritt des Todes in einem Krankenhaus oder Heim wird der Arzt durch die Einrichtung benachrichtigt. Anschließend informieren Sie bitte das Bestattungsinstitut.
Die wohl bedeutendste Entscheidung betrifft die Wahl der Bestattungsart, die Festlegung des Friedhofes und der Grabstelle, die Gestaltung der Abschiednahme und der Trauerfeier. Hierbei sollen die Wünsche des Verstorbenen (soweit bekannt oder vermutet) weitestgehend berücksichtigt werden.
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Handwerk, Bauunternehmen und Bauhandwerk, Eisenwaren, Metallwaren und Stahlwaren, Flaschner, Gasinstallateure und Wasserinstallateure, Heizungsbauer und Heizungsinstallateure, Installateure
Die Hausverwaltung Weber in Dresden bietet Ihnen langjährige Erfahrung im Umgang mit Immobilien und Grundstücken.
Seit der Gründung 1995 hat sich das Unternehmen zu einem stabilen Partner für Haus- und Wohnungseigentümer und deren Mieter entwickelt.
Zu jedem Objekt gibt es maßgeschneiderte Verträge und individuelle Betreuung. Ein gepflegter persönlicher Kontakt ist dabei genauso wichtig wie die kontinuierliche Arbeit zur Erhaltung Ihrer wertvollen Immobilie.
Auch kleinere Objekte werden von der Haus- und Grundstücksverwaltung Weber gern betreut.
Als besonderen Bonus bieten wir Ihnen im Falle eines Konfliktes die Durchführung einer Mediation an.
Willkommen im Bestattungshaus Weber.
Bei einem Trauerfall sind zahlreiche Entscheidungen zu treffen und viele Dinge zu bedenken.
Als erstes ist ein Arzt zu verständigen. Der Arzt führt die Leichenschau (Totenschau) durch und stellt den Totenschein aus. Bei Eintritt des Todes in einem Krankenhaus oder Heim wird der Arzt durch die Einrichtung benachrichtigt. Anschließend informieren Sie bitte das Bestattungsinstitut.
Die wohl bedeutendste Entscheidung betrifft die Wahl der Bestattungsart, die Festlegung des Friedhofes und der Grabstelle, die Gestaltung der Abschiednahme und der Trauerfeier. Hierbei sollen die Wünsche des Verstorbenen (soweit bekannt oder vermutet) weitestgehend berücksichtigt werden.
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